112
Feuerwehr, Rettungsdienst
110
Polizei
Bei nicht Lebensbedrohlichen Erkrankungen rufen Sie bitte den Ärztliche Notdienst an.

Ablauf
Was geschieht bei einem Notruf? Ist es zu einem Notfall gekommen, muss die 112 angerufen werden. Im Hochsauerlandkreis laufen diese Notrufe bei der Feuerwehrleitstelle in Meschede auf. Dort sind mehrere Disponenten rund um die Uhr im Dienst um die Notrufe anzunehmen und die EInsätze zu begleiten.
Der Disponent in der Leitstelle führt aktiv durch den Notruf. Man muss sich also keine Gedanken mehr machen, was man alles sagen muss. "Feuerwehr Notruf, wo ist der Unfallort?" oder "Feuer- und Rettungsleitstelle, in welcher Stadt sind sie?" sind übliche Gesprächseröffnungen. Auch alle weiteren Informationen werden aktiv nachgefragt. (Was ist passiert, wie viele Verletzte, etc.) Ganz wichtig: Das Gespräch wird von der Leitstelle beendet. Bitte erst auflegen, wenn der Disponent es sagt.
Noch während des Gespräches werden die Informationen in das Leitstellensystem eingegeben. So ist der Alarm meistens noch vor dem Gesprächsende erfolgt, die benötigten Kräfte (Feuerwehr/Rettungsdienst) sind schon unterwegs.
Wenn der Anrufende aktiv helfen kann um Leben zu retten, bleibt der Disponent mittlerweile bei Bedarf bis zum Eintreffen der Rettungskräfte am Telefon. Ein typisches Beispiel ist die Reanimation (Wiederbelebung). Über das Telefon werden genaue Anweisungen und Hinweise gegeben und Fragen beantwortet, bis der Rettungsdienst vor Ort die Reanimation übernimmt.
In Europa:
Der Notruf 112 gilt in komplett Europa. In jedem Land wird einem bei einem Notfall unter dieser Nummer geholfen.
Falsche Nummer erwischt? 110 statt 112?
Auch nicht schlimm. Die Polizei kann an die Feuerwehr weiterleiten und umgekehrt. Es geht nur schneller die richtige Nummer zu wählen.
Kosten?
Ein Notruf kann von jedem Telefon aus immer kostenlos erfolgen. Dies gilt auch für Mobiltelefone.
Ob der Einsatz für den Geschädigten kostenpflichtig ist, entscheidet die Kostensatzung der Stadt Sundern. Die meisten Einsätze der Feuerwehr sind aber für den/die Geschädigten kostenfrei.
Ein Anrufer kann grundsätzlich nicht die Kosten des Einsatzes in Anspruch genommen werden. Ausnahme: Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland ein Vergehen dar (§ 145 StGB). Der Missbrauch begründet ferner eine Schadensersatzpflicht gegenüber den beteiligten Organisationen.